Finanzschreinerei Günther ist der spezialisierte Versicherungsmakler für Handwerk, Handel & Onlineshops
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Finanzschreinerei Günther Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Hubertusstraße 57, D-63619 Bad Orb
Vier Räder und eine Ladefläche, dass muss es mindestens sein! Ohne Fahrbaren Untersatz ist man in Ihrem Beruf aufgeschmissen. Arbeitsmaterial, Maschinen und nicht zuletzt die Belegschaft muss schließlich transportiert werden.
Schnell bleibt es da nicht nur bei einem Auto, Transporter oder LKW. Diese müssen nicht nur angeschafft, sondern auch versichert werden! Bei beiden Vorgängen ist das liebe Geld natürlich immer ein Thema. Während Marke, Kraftstoff oder PS- Zahl ganz Ihnen überlassen ist, suchen wir für Sie nach der leistungsstärksten und kostengünstigsten Versicherungslösung. Bei mehr als drei Fahrzeugen ist da eine sogenannte KFZ- Flotte interessant.
Viele Versicherungen bieten attraktive Mengenrabatte.
Warum? Das ist relativ einfach. Alle Fahrzeuge sind bei einem Versicherer untergebracht. Dabei erhält jedes Fahrzeug seinen eigenen Vertrag, der Bearbeitungsaufwand ist aber bedeutend niedriger – sowohl für Versicherer als auch für Sie! Und: Beide haben genau einen zentralen Ansprechpartner: Die Finanzschreinerei.
Ob schon vor dem Kauf, durch genaue Kostenanalysen des Fahrzeugs und seiner Folgekosten oder während seiner Laufzeit bei möglichen Schäden oder Vertragsformalitäten bei motorisiertem Zuwachs – wir unterstützen sie jederzeit gerne!
Sie wissen nicht, ob Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist? Sie haben spezielle Bedürfnisse? Dann muss ein passgenauer Versicherungsschutz her, der mit dem Versicherer direkt verhandelt werden muss. WIr schreiben Ihr Risiko bei namenhaften deutschen Versicherern aus!
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Sie bietet einen weitergehenden Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Teilkaskoversicherung deckt grundsätzlich folgende Arten von Schäden ab:
Eine höhere Selbstbeteiligung führt zu einer niedrigeren Versicherungsprämie. Das Gleiche gilt bei der Vereinbarung einer Werkstattbindung.
Die Vollkaskoversicherung geht noch weiter als die Teilkaskoschäden und deckt die Schäden ab, die an Ihrem Fahrzeug entstehen aufgrund von selbstverschuldeten Unfällen oder auch bei böswilliger Handlungen durch Dritte.
In der Vollkaskoversicherung ist immer die Teilkaskoversicherung bereits eingeschlossen.
Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen.
Gerade im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden ist es sehr gefährlich durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko-Versicherung den Schaden am Fahrzeug.
Herr T. fuhr mit seinem Dienstwagen durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 € geschätzt.
Eine Gruppe von Arbeitern eines Malerbetriebs erledigt Arbeiten in einem Geschäftshaus. In dieser Zeit kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Transporter der Firma viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 € geschätzt. Da die Firma keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, muss sie für den Schaden selbst aufkommen.
Der Lkw-Fahrer, Herr K., steuert für eine vorgeschriebene Pause eine Raststätte an und parkte seinen Lkw in einer Parkbucht. Er geht in die Raststätte um sich frisch zu machen und etwas zu essen. Als er wieder zu seinem Lkw gehen will, entdeckte er, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Er informierte sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahnung erfolglos. Sattelschlepper und Auflieger hatten einen Zeitwert von zusammen 175.000,-- Euro, der durch die Teilkasko erstattet wurden.