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Finanzschreinerei Günther Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
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Wer kennt das nicht, man ist bei Freunden eingeladen, die Stimmung ist ausgelassen und dann passiert es – das Glas Rotwein fällt um und landet auf dem neuen weißen Teppich.
Oder das eigene Kind nutzt eine unbeobachtete Minute und verewigt sich mit bunten Stiften auf dem Mobiliar eben dieser Freunde.
Auch wenn die Geschädigten sehr gute Freunde sind, die das Ganze recht gelassen sehen, so steht man als Schadensverursacher bzw. Elternteil vor der gleichen Frage: Wer zahlt das jetzt bloß?
Für eben solche Szenarien ist es ratsam eine Haftpflichtversicherung zu haben.
Leichtsinn, Missgeschick, Vergesslichkeit – Oft handelt es sich um Sekunden, die im Nachhinein sehr teuer werden kann.
In solchen Fällen zahlt die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich für alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat – das heißt nicht nur den in Rotwein getränkten Teppich sondern auch das bunt bemalte Mobiliar!
Denn auch Ihre Kinder sind mitversichert.
Das Spektrum möglicher Schäden ist riesig, ebenso wie die Höhe möglicher Ersatzzahlungen.
Denn während man die Höhe von Sachschäden vergleichsweise schnell einschätzen kann, sind Personen- und Vermögensschäden weitaus komplexer! Schmerzensgelder oder Ersatz für Verdienstausfälle erzeugen schnell Kosten, die sich zum Teil in Millionenhöhe bewegen.
Aber dafür gibt es ja die Haftpflichtversicherung!
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Die Privathaftpflichtversicherung ist für Privatpersonen, also nicht für Betriebe oder Firmen, da.
Zum Kreis der mitversicherten Personen zählen neben dem Versicherungsnehmer auch die Kinder, Ehegatten und Lebenspartner und der Partner in der häuslichen Gemeinschaft, sprich der feste Freund oder die feste Freundin.
Was nach dem Schaden zu tun ist, ist relativ einfach. Als Verursacher melden Sie den Schaden bei ihrem Versicherer oder ihrem Versicherungsmakler. Wichtig ist dabei, was passiert ist, wer den Schaden verursacht hat, wer dadurch geschädigt wurde und wie hoch der Schaden ist. Hilfreich für die Schadensschilderung ist es auch immer den Schaden zu fotografieren.
Der ganze Vorgang wird dann vom Versicherer geprüft. Danach werden sämtlicher Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, von der Haftpflichtversicherung übernommen.
Die eigene Privathaftpflicht kommt zusätzlich auch für Forderungsausfälle auf. Das heißt, wenn man selbst Geschädigter ist, der Schadensverursacher nun aber nicht Haftpflichtversichert ist und auch sonst nicht finanziell für den Schaden aufkommen kann, so wird man von der eigenen Versicherung entschädigt.
Vieles ist in der Privathaftpflicht versichert, aber jedoch nicht alles. Vor allem sind Schäden, die mit Vorsatz begangen wurden nicht versichert! Das Handy des Freundes wird also nicht ersetzt, wenn dieses mit Vorsatz aus dem Fenster geflogen ist.
Ebenso kommt die Versicherung nicht für Haftpflichtansprüche von mitversicherten Personen untereinander auf. Das heißt, wenn das Kind nun nicht das Mobiliar der Freunde mit bunten Kritzeleien verziert, sondern das der eigenen Eltern, wird nicht gezahlt.
Was ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung, was nicht? Theorie und Praxis treiben jedem Versicherungsnehmer Schweißperlen auf die Stirn, wenn der Schadensfall erst einmal da ist. Jede Situation ist individuell und auch jeder Haftpflichtschaden. Im Folgenden sind einige Praxisbeispiele gegeben, die verdeutlichen sollen, für was eine Haftpflichtversicherung eintritt und wie hoch Schadensersatzforderungen sein können.
Während des Abendessens bei Ihren Freunden entglitt Ihnen ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellenReinigung konnten die Flecken entfernt werden.
Ihre Privathaftpflichtversicherung zahlte 270€.
Während eines Waldspaziergangs warfen Sie eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der örtlichen Feuerwehr erforderte. Zusätzlich wurden Sie zur Kostenübernahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet.
Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 47.000 € geschätzt. Ihre Privathaftpflichtversicherung übernahm den Schaden.
Beim Fußballspielen im Garten mit Ihren Kindern schossen Sie in Richtung Tor – jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe des Gewächshauses des Nachbarn.
Die Schadenhöhe wurde auf 400 € geschätzt- und der von Ihrer Privathaftpflichtversicherung übernommen.
Während eines Spaziergangs schlugen Sie einem langjähriger Bekannten anerkennend auf die Schulter. Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter. Dabei zog der Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse nahm Sie zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress.
Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 19.000 € geschätzt. Der Schaden wurde von Ihrer Privathaftpflichtversicherung übernommen.
Beim Inlineskaten fuhren Sie morgens mit hohem Tempo Ihre täglichen Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkten Sie eine Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß hat sich die Joggerin das Handgelenk gebrochen und das Knie stark geprellt. Sie machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend.
Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf ca. 15.000 € geschätzt. Ihre Privathaftpflichtversicherung übernahm den Schaden.