IMPRESSUM

Finanzschreinerei Günther Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

Anschrift

Hubertusstr. 57

63619 Bad Orb

Tel.: +49 (0) 60 52 90 00 94
Fax: +49 (0) 60 52 90 00 96

E-Mail: info[@]finanzschreinerei.de

KG

Handelsregister: Amtsgericht Hanau, HRA 93177

GmbH

Geschäftsführer: Friedbert Günther, Niklas Günther
Handelsregister: Amtsgericht Hanau, HRB 94557

Inhalt der Webseite

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Niklas Günther (Anschrift wie oben)

ERLAUBNISSE nach GewO

§ 34c Abs. 1 GewO

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Kreisverwaltung Main-Kinzig-Kreis, Barbarossastraße 24, 63571 Gelnhausen

§ 34d Abs. 1 GewO

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden, www.ihk-wiesbaden.de

§ 34f Abs. 1 GewO

Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden, www.ihk-wiesbaden.de

§ 34i Abs. 1 GewO

Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Kreisverwaltung Main-Kinzig-Kreis, Barbarossastraße 24, 63571 Gelnhausen

VERMITTLERREGISTER

(www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-L18X-I40KD-53 (für § 34d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-132-9FHR-03 (für § 34f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-132-E2ZG-86 (für § 34i GewO)

BESCHWERDEVERFAHREN VIA ONLINE STREITBEILEGUNG FÜR VERBRAUCHER (OS)

ec.europa.eu/consumers/odr. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist mangels Verpflichtung leider nicht möglich.

BERUFSBEZEICHNUNG

§ 34d Abs. 1 GewO

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

§ 34f Abs. 1 GewO

Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

§ 34i Abs. 1 GewO

Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

ZUSTÄNDIGE BERUFSKAMMER

Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Am Pedro-Jung-Park 14, 63450 Hanau, www.hanau.ihk.de

BERUFLICHE REGELUNG

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

nach GewO

  • § 34c Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34d Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34f Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34i Gewerbeordnung (GewO)

nach weiteren

  • §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
  • Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
  • Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

ANGABEN ZUR VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungen mit Deckung i. H. v. 2,5 Mio. Euro sind vorhanden bei der Ergo Versicherung AG. Aufrund unserer Mitgliedschaft im Verbad Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) wird die Haftungssumme verdoppelt. Damit besteht eine maximal abgedeckte Haftungssumme in Höhe von 5 Mio Euro.

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