Finanzschreinerei Günther ist der spezialisierte Versicherungsmakler für Handwerk, Handel & Onlineshops
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Finanzschreinerei Günther Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Hubertusstraße 57, D-63619 Bad Orb
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihren Betrieb als auch Ihre Mitarbeiter vor den Folgen Ihrer beruflichen Haftung.
Die Betriebshaftpflicht ist Ihre wichtigste Betriebs-Absicherung, da Sie berechtigte Ansprüche Ihrer Kunden und Geschäftspartner reguliert – und nicht angemessene Ansprüche an Ihren Betrieb für Sie juristisch abwehrt!
Sobald Sie, egal welcher Branche Sie angehören, auf eigene Rechnung gewerblich Tätig sind, laufen Sie Gefahr durch Schadenersatzansprüche die Existenz Ihres Betriebs aufs Spiel zu setzen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt fast alle beruflichen Bereiche und ist für Sie als umsichtiger Gewerbetreibender, Freiberufler oder Betriebsinhaber die wichtigste Absicherung.
Allerdings sollten Sie Ihre betrieblichen Risiken kennen, um zu wissen, welche Risiken auch spezieller Absicherung bedürfen! Ein Handwerker muss anders abgesichert werden als der Online-Shop. Der Arzt anders als der gegenüber liegende Biergarten.
In der Betriebshaftpflichtversicherung müssen Sie detaillierte Angaben zu Ihren beruflichen Tätigkeiten machen. Wenn Sie dabei nicht aufpassen, verlieren Sie schnell Ihren Versicherungsschutz.
Lassen Sie sich von uns zunächst eine umfangreiche Risikoanalyse Ihres Betriebes erstellen, bevor das Risiko der Betriebshaftpflicht eingedeckt wird. Somit gehen Sie sicher, dass Sie nichts vergessen, alle Ihre Risiken aufgedeckt – und letztlich auch versichert sind.
Das Prinzip ist einmalig einfach: Wir "updaten" Ihre alte Betriebshaftpflichtversicherung. Sie haben Null Risiko, bessere Bedingungen und sparen bis zu 20% gegenüber ihrer alten Betriebshaftpflichtversicherung!
Sie wissen nicht, ob Ihr Versicherungsschutz ausreichend ist? Sie haben spezielle Bedürfnisse? Dann muss ein passgenauer Versicherungsschutz her, der mit dem Versicherer direkt verhandelt werden muss.!
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt– je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus Ihren Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres Betriebes entstehen kann. Insbesondere auch ihre berufliche Haftung in Hinblick auf Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte sollte genauere Beachtung – und Absicherung bedürfen, da hier sehr schnell sehr hohe Schadensersatz-Summen entstehen!
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens. Die Schadensersatzzahlung entspricht maximal aber die Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Generell empfehlen wir die vertraglich vereinbarte Deckungssumme auf mindestens 5 Mio. € zu setzen.
Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Diese nennen wir im „Versicherungsdeutsch“ Sublimits.
Die Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich im Baukastenprinzip an Ihr Unternehmen anpassen!
Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung lässt sich modular erweitern!
Beispielsweise lässt sich der Bereich an Ansprüchen gegen Sie abdecken, welche durch den Rückruf mangelhafter oder fehlerhafter Endprodukte verursacht werden. Diese Art von Schäden sind keine klassischen Betriebshaftpflichtschäden und gehören in den Bereich der Produktvermögensschadenhaftung.
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.
Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.:
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
Beim Abladen von Baumaterial auf einer Baustelle mit einem Turmdrehkran wird durch Unachtsamkeit des Kranführers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.
Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen.
Ein Architekt wurde mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung eines Wohnhauses beauftragt. Durch ein Missverständnis und Defizite bei der Überwachung wurden die feuerpolizeilichen Auflagen nicht korrekt umgesetzt, was man erst bei der Abnahme nach Fertigstellung bemerkte. Die Folge: Diverse größere Umbauten mussten umgesetzt werden. Davon waren mehrere Gewerke betroffen, jedoch waren die am Bau beteiligten Handwerker nicht mehr verfügbar. Folglich kam es neben den massiven Mehrkosten zu größeren zeitlichen Verzögerungen beim Einzug – und damit zu Mietausfällen des Hausbesitzers.
Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen Morgen ein Schuhgeschäft. Die Reinigungskraft des Ladens war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten, frisch gewischten Marmorboden ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund einer dauerhaften Schädigung trug die Versicherung.