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Finanzschreinerei Günther Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Hubertusstraße 57, D-63619 Bad Orb
Die Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen. Der Schutz der privaten Unfallversicherung greift rund um die Uhr weltweit – ganz egal, ob sich Ihr Unfall an der Arbeit, beim Sport in der Freizeit, Zuhause, in der Schule oder im Straßenverkehr passiert.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Ihr Risiko nur am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeit, Dienstreisen und Kinder in der Schule ab. Auch hier ist Vorsicht geboten: Machen Sie auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause einen Umweg, sind Sie nicht versichert! Gehen Sie nach der Arbeit noch im Supermarkt einkaufen- oder noch schnell Bargeld an einem Automaten abheben, verlieren Sie Ihren Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Sind Sie selbstständig müssen sie generell auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verzichten. Das Gleiche gilt übrigens für Hausfrauen/-Männer und Kinder.
Statistisch betrachtet ereignet sich alle 4 Sekunden in der Bundesrepublik Deutschland ein Unfall. In der Summe sind das jährlich mehr als 9 Millionen Unfälle. Mehr als 6 Millionen dieser Unfälle ereignen sich in der Freizeit, sind also nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Die private Unfallversicherung bietet Ihnen den weitreichendsten Schutz weltweit und rund um die Uhr. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer körperlichen Schadens durch einen Unfall.
Text Unfallversicherung
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Versicherungstechnisch spricht man von einem Unfall, wenn Sie als versicherte Person plötzlich von außen auf Ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
Die Invaliditätsleistung ist deine Kapitalzahlung, die vom Grad einer möglichen Invalidität (Schwere der Behinderung) abhängt. Je schwerer die Behinderung, desto mehr wird gezahlt. Die Grundlage für die Bewertung für die schwere der Behinderung bildet die Gliedertaxe.
Versterben Sie als versicherte Person durch einen Unfall, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Das Prinzip ist ähnlich der Risikolebensversicherung. Damit lassen sich die Kosten für die Beerdigung abdecken.
Wie der Name schon verrät, wird die vereinbarte Summe pro unfallbedingten Krankenhausaufenthaltstag gezahlt. Nach Ihrer Krankenhaus-Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl der einzelnen Tage, die Ihr Krankenhausaufenthalt dauert.
Werden Sie aufgrund eines Unfalls eine längere Zeit Krank geschrieben, zahlt Ihr Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen ihr Gehalt weiter. Danach zahlt Ihre Krankenkasse nur noch das deutlich niedrigere Krankengeld. Das Unfall-Krankentagegeld füllt die Lücke bis zu Ihrem bisherigen Einkommen wieder auf.
Die Progression hat eine Auswirkung auf die Höhe der Leistung, die Sie bei einer nachhaltigen Invalidität aus Ihrer Unfallversicherung erhalten.
Diese drei Faktoren entscheiden maßgeblich über die Höhe der Leistung aus Ihrer Unfallversicherung:
Der Grad Ihrer körperlichen Invalidität regelt in den meisten Fällen die Gliedertaxe, die im Tarif der Unfallversicherung hinterlegt ist. Nahezu jedem Körperteil wird ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn der Körperteil funktionsunfähig ist. Ist das Körperteil noch teilweise funktionsfähig, wird auch nur der prozentuale Anteil in die Berechnung einbezogen.
Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten Invaliditätsstufe das Mehrleistungsprinzip. Das bedeutet: Je mehr Invalidität, desto mehr Leistung.
Wie sich nun die Progression konkret auf die auszuzahlende Invaliditätsleistung auswirkt, zeigen die folgenden Beispiele wohl am besten. Wir gehen jeweils von einer vereinbarten Grundsumme von 100.000 Euro und dem vollständigen Verlust der Sehkraft eines Auges aus (50 % Invalidität lt. Gliedertaxe):
Der Prozentsatz gemäß der Gliedertaxe wird ausgezahlt.
Auszahlung: 50.000 Euro
Die ersten 25 % Ihrer Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der dreifachen Grundsumme.
Auszahlung: 100.000 Euro
Die erste 25 % Ihrer Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der fünffachen Grundsumme.
Auszahlung: 150.000 Euro
Ihr Kind bekam zum 10. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Ihr Kind wurde über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung.
Die private Unfallversicherung übernahm die Kosten für die kosmetische Operation.
Sie reinigten die Dachrinne Ihres Hauses. Dabei verloren Sie Ihr Gleichgewicht und stürzten von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem sind Sie vom Becken an gelähmt. Ihre private Unfallversicherung übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau Ihres Hauses gesichert.
Sie fallen zwar künftig als „Versorger“ aus, aber Ihre Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte.
Sie verbrachten in den Wintermonaten nahezu jedes freie Wochenende auf der Skipiste. Sie waren eine leidenschaftliche Skifahrerin. Keine Abfahrt war Ihnen zu anspruchsvoll. Plötzlich störte ein lautes Grollen die Ruhe der Berge – eine Lawine. Sie konnten sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen und wurde von den Schneemassen verschüttet. Als die Suchtrupps Sie fanden, kam leider jede Hilfe zu spät. Durch die private Unfallversicherung waren zumindest die Kosten für Ihre Beerdigung abgedeckt.