Finanzschreinerei Günther ist der spezialisierte Versicherungsmakler für Handwerk, Handel & Onlineshops
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Finanzschreinerei Günther Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Hubertusstraße 57, D-63619 Bad Orb
Mit der Rechtsschutzversicherung unter dem Kopfkissen schlafen Sie erheblich ruhiger. Die Rechtsschutzversicherung entlastet Sie, indem sie Anwalts- und Verfahrenkosten für Sie übernimmt. Somit stehen Sie nicht unter Druck aufgrund explodierender Verfahrenskosten auf Ihre Ansprüche vorzeitig verzichten zu müssen.
Zwist und Zerwürfnisse gibt es in allen Bereichen unseres Lebens. In vielen derer Situationen benötigen Sie eine Orientierungshilfe und anwaltlichen Rat. Nicht selten müssen Sie vor Gericht klagen, wenn Sie zu Ihrem guten Recht kommen wollen.
Die nötige Unterstützung bietet Ihnen die Rechtsschutzversicherung und erfüllt damit eine wichtige rechts- und sozialstaatliche Aufgabe, indem das Kostenrisiko rechtlicher Auseinandersetzungen abgesichert wird.
Egal ob es sich um einen Streit mit dem Nachbarn, mit dem (Ver-)Mieter, mit dem Arbeitgeber oder es sich um Verkehrsunfälle geht.
Sie (oder Ihre Kinder) sind Nutzer von sozialen Medien – und sharen & posten regelmäßig Beiträge und Bilder?
Prüfen Sie dabei auch akribisch die Urheberrechte, um gegen die Rechte Urheber auch nicht zu verstoßen?
Die Rechtsschutzversicherung lässt sich für alle Lebensumstände abbilden – und dementsprechend modular "zusammenbauen".
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:
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Sie legen Wert auf eine top Preis-Leistung und möchten den Kostenvorteil unserer Paketangebote nutzen?
Dann ist unsere Paketlösungen für die Rechtsschutzversicherung perfekte Wahl. Im Rundum-Sorglos-Paket schützt Sie die Rechtsschutzversicherung im privaten, beruflichen, Verkehrs- & auf Wunsch auch im Internetbereich.
Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte Sie beachten, dass es für einzelne Bereiche Wartezeiten gibt. Damit gemeint ist der Zeitraum zwischen dem offiziellen Vertragsbeginn und dem Beginn des Versicherungsschutzes.
Marktüblich ist eine Wartezeit von drei Monaten für die Bereiche
Durch die Wartezeit wird vermieden, dass eine Rechtsschutzversicherung erst zu Beginn einer absehbaren rechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossen wird.
Der Leistungsumfang der privaten Rechtsschutzversicherung erstreckt auf alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.
Versichert sind die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers.
Eine private Rechtsschutzversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
Frau Müller zog aus Ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Müller eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte Sie Ihre Kaution einklagen.
Ihre Rechtsschutzversicherung erteilt eine Deckungszusage.
Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz- Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden und den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für die Verletzungen für angemessen und rät von einer Klage ab.
Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.
Frau Kessler beantragte zum 67sten Rente. Die Höhe der Rente kommt ihr zu niedrig vor, weshalb Sie Ihre Unterlagen von einer Beratungsstelle überprüfen lässt. Dabei stellt sich heraus, dass die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder nicht berücksichtigt wurden. Sie legt Einspruch gegen den Rentenbescheid ein, was jedoch nicht zu einer Korrektur der Rentenhöhe führt.
Letztlich holt sie eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und übergibt die Sache zur Vertretung vor Gericht einem Anwalt.