Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise, damit im Leistungsfall der volle Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährdet wird:

  • Falls Sie uns mit der Vermittlung eines neuen Vertrages beauftragt haben, bitten wir Sie, einen außerhalb unserer Betreuung bestehenden Vorvertrag erst nach Annahme des neuen Vertrages (= Zugang des Versicherungsscheins) zu kündigen. Sollten Kündigungsfristen zu beachten sein, sprechen Sie uns bezüglich der weiteren Vorgehensweise an.
  • Besonders möchten wir auf die – Anzeige von gefahrerheblichen Umständen – hinweisen. Gefahrerheblich sind insbesondere Umstände, nach denen der Versicherer beispielsweise in seinen Antragsformularen fragt.
  • Soweit Ihnen der Versicherungsschein direkt vom Versicherer zugeht, bitten wir diesen auf Korrektheit zu prüfen, insbesondere dahingehend, ob Abweichungen vom gestellten Antrag dokumentiert wurden. Gerne können Sie uns beauftragen, den Versicherungsschein auf Korrektheit zu prüfen.
  • Wir weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz erst nach Bezahlung des Erstbeitrages, frühestens zum beantragten Versicherungsbeginn beginnt, soweit vom Versicherer keine vorläufige Deckung erteilt wurde. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn Folgebeiträge nicht innerhalb der in der Mahnung bestimmten Frist (i.d.R. 2 Wochen) entrichtet werden.
  • Bitte beachten Sie die jeweiligen vertraglichen Obliegenheiten. Eine Nichtbeachtung vertraglicher Obliegenheiten kann zu Leistungseinschränkungen und Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
    Obliegenheiten sind z.B.:

    • die unverzügliche Meldung von Schadensfällen, welche eine Leistungspflicht des Versicherers begründen können,
    • Maßnahmen zur Schadensvorbeugung und nach Eintritt des Schaden Maßnahmen zur Schadensminderung,
    • die Anzeige von gefahrerhöhenden Umständen bei und nach Vertragsabschluss,
    • weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
  • Bei einem Versichererwechsel (Umdeckungen) sind regelmäßig Vor- und Nachteile gegenüber dem bisherigen Vertragswerk gegeben. Eine vollständige Information über mögliche Vor- und Nachteile der einzelnen Bedingungswerke kann im Hinblick auf deren Umfang nicht gegeben werden. Wir verweisen diesbezüglich direkt auf die jeweiligen Vertragsbedingungen.
  • Bitte informieren Sie uns, wenn sich bei Ihnen Veränderungen ergeben, welche eine Anpassung der Versicherungsverträge erfordern oder erfordern könnten. Ebenso stehen wir Ihnen nach Aufforderung gerne zur Verfügung, wenn die bestehenden Versicherungsverträge an geänderte Marktgegebenheiten angepasst werden sollen.
  • Wesentliche Informationen können Sie dem Produktinformationsblatt des Versicherers entnehmen, sowie den allgemeinen spartenspezifischen Informationsunterlagen, welche Sie von dem Versicherer erhalten.
  • Beachten Sie bitte, dass mit der Zulassung vorläufige Deckung nur für die Kraftfahrthaftpflichtversicherung besteht. Für die Kasko- und weitere Versicherungssparten besteht vorläufige Deckung nur, soweit diese von uns oder dem Versicherer ausgesprochen wurde.
  • Falls Sie ein Fahrzeug verkaufen, tragen Sie dafür Sorge, dass dieses bei der Zulassungsstelle abgemeldet oder umgemeldet wird. Erledigt dies der Käufer nicht, haften Sie im Hinblick auf die Versicherungspflicht weiterhin für die Prämie der Kraftfahrthaftpflichtversicherung, und vom Käufer verursachte Schäden können Ihren Schadensfreiheitsrabatt belasten.
  • In der Kraftfahrtversicherung sind Rabatte und Zuschläge z.B. für die Jahreskilometerleistung, den Fahrerkreis, Garage und Beruf zumeist Vertragsgrundlage. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Versäumen Sie diese Pflicht, ist der Versicherer berechtigt, Vertragsstrafen zu berechnen. Die Höhe der möglichen Vertragsstrafen können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
  • Beauftragen Sie bei Kaskoschäden zunächst keinen eigenen Sachverständigen, sondern holen Sie die Anweisungen des Versicherers ein.
  • In der Personenversicherung ist es besonders wichtig, dass die Gesundheitsfragen vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Werden diese unvollständig oder fehlerhaft eingetragen, ist der Versicherer eventuell zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt oder kann diesen kündigen, bzw. könnte wegen arglistiger Täuschung anfechten. Gleiches gilt für die Beschreibung Ihres Berufsbildes und die Angabe Ihrer Einkommensverhältnisse. Ist ein Versicherer vom Vertrag zurückgetreten oder hat er diesen rechtswirksam angefochten, ist er in der Regel leistungsfrei. Häufig ist es dann nicht mehr möglich, einen anderen Versicherer zu finden, welcher eine Anschlussversicherung anbietet.
  • Sie können die Gesundheitserklärung oder Ergänzungen hierzu auch direkt an den Versicherer geben.
  • Im Angebot ausgewiesene Gewinnanteile sind nicht garantiert. Diese sind insbesondere von der künftigen Entwicklung der Kapitalmärkte, der Kosten und Risiken abhängig.
  • Bei gezillmerten Tarifen wird ein Großteil der Kosten in den ersten 5 Jahren in Abzug gebracht. Dies führt dazu, dass bei Rückkauf oder Beitragsfreistellung ein geringerer Wert als die eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht. Detaillierte Angaben zu den Kosten und dem Verlauf entnehmen Sie bitte der vollständigen Beispielrechnung des Versicherers.
  • Soweit Ihrem Vertrag „Nichtraucherbestimmungen“ zu Grunde liegen informieren Sie uns bitte, wenn Sie das Rauchen nach Vertragsabschluss beginnen, damit der Vertrag angepasst wird. Ansonsten ist der Versicherer in der Regel berechtigt, die Versicherungsleistung im Verhältnis zur ersparten Prämie zu kürzen.
  • Besonders gefährliche Betätigungen oder Sportarten (darunter fällt auch die Tätigkeit als Flugzeugführer), -auch wenn Sie erstmalig nach Vertragsbeginn ausgeübt werden, sind nur mitversichert, wenn dies angezeigt wurde und besonders vereinbart ist.
  • Die künftige Beitragsentwicklung ist im Wesentlichen von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und längeren Lebenserwartungen geprägt. Trotz einkalkulierter Alterungsrückstellungen wird es zu Beitragserhöhungen kommen. Über die mögliche Höhe künftiger Beiträge können wir keine Auskunft geben.
  • Versicherungsnehmer, die in der zweiten Hälfte ihrer Lebensarbeitszeit in die PKV wechseln, können unter bestimmten Umständen nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dies gilt dann, wenn weniger als 90 Prozent dieser zweiten Lebensarbeitszeithälfte nicht in der GKV verbracht wurden und das 55. Lebensjahr überschritten wurde.
  • Unabhängig davon wird bei Altersrentenbezug grundsätzlich eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft begründet, was zur Verbeitragung von weiteren Einkünften führt.
  • Während der Vertragslaufzeit haben sie das Recht, in andere Tarife des Versicherers unter Mitnahme der Alterungsrückstellung zu wechseln. Dies kann für Sie günstig sein, wenn der Versicherer neue Tarife einführt, sich andere Tarife bei den Beitragsanpassungen besser entwickelt haben oder Sie andere Anforderungen an den Versicherungsschutz stellen. Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn wir alternative Tarife bei Ihrem Krankenversicherer prüfen sollen.
  • Wurde der private Krankenvollversicherungsschutz ab dem 1. Januar 2009 begründet, ist auch derWechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen unter teilweiser Übertragung der Alterungsrückstellungen möglich. In diesem Fall werden die kalkulierten Alterungsrückstellungen in Höhe des Teils der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, an den neuen Versicherer übertragen. Es werden also Alterungsrückstellungen in der Höhe übertragen, wie sie sich ergeben hätten, wenn der Versicherte von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre, jedoch nicht mehr, als nach dem alten Tarif zu übertragen gewesen wären. Sah der alte Tarif insgesamt geringere Leistungen als der Basistarif vor, werden auch entsprechend weniger Alterungsrückstellungen übertragen.
  • Nehmen Sie ärztliche Leistungen in Anspruch, welche nicht von Ärzten nach der GoÄ oder GoZ bzw. nicht nach den dort genannten Sätzen abgerechnet werden, empfehlen wir vor Inanspruchnahme die Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären (z.B. Alternative Heilmethoden, Honorarvereinbarungen, Behandlungen im Ausland, Rücktransporte).
  • Wir empfehlen – und verschiedene Versicherer schreiben es vor – bei Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie bei größeren Zahnbehandlungsmaßnahmen, Kostenvoranschläge(Heil- und Kostenplan) dem Versicherer zur Genehmigung vorzulegen.
  • Bei stationären Aufenthalten empfehlen wir, eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherer an das Krankenhaus zu veranlassen.
  • Bei gemischten Anstalten sehen die Vertragsbedingungen der meisten Versicherer nur eine Leistungspflicht bei vorheriger Genehmigung vor.
  • Zeigen Sie in der Krankentagegeldversicherung unverzüglich Erkrankungen an, die eine Arbeitsunfähigkeit über die Karenzzeit hinaus zur Folge haben könnten. Der Versicherer hat i.d.R. keine rückwirkende Leistungsverpflichtung.
  • Zeigen Sie in der Pflegepflichtversicherung den Eintritt der Leistungspflicht sofort an. Es besteht i.d.R. keine rückwirkende Leistungsverpflichtung.
  • Kinder können ohne Gesundheitsprüfung in der Krankenvollversicherung eines Elternteils mitversichert werden. Die Meldefrist ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen und liegt üblicherweise bei zwei Monate. Anschließend ist eine Mitversicherung nur mit Gesundheitsprüfung möglich. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist. Als Voraussetzung für die Versicherung des Neugeborenen oder des Adoptivkindes kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils vereinbart werden. Diese darf drei Monate nicht übersteigen.
  • Bei Anwartschaftsversicherungen ist der Entfall der Voraussetzungen der Anwartschaft (z.B. Beendigung der Pflichtversicherung) im Rahmen der vereinbarten Frist, spätestens innerhalb von 2 Monaten anzuzeigen. Bei Fristversäumnis erlöschen sämtliche Ansprüche aus der Anwartschaftsversicherung
  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln. Unfalltod ist bei manchen Versicherern bereits innerhalb 24 Stunden zu melden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungeninnerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben. Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch auf eine Leistung.
  • Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen handwerklicher und kaufmännischer Tätigkeit. Zeigen Sie deshalb einen Berufswechsel unverzüglich an.
  • Beachten Sie bitte in der Sachversicherung, dass ausschließlich die im Versicherungsvertragbeschriebenen Sachen an den vereinbarten Versicherungsorten versichert sind. Teilen Sie uns sich ergebende Änderungen hierzu unverzüglich mit, damit entsprechender Versicherungsschutz besorgt werden kann.
  • Die versicherten Sachen sind – soweit keine All-Riskversicherung vereinbart wurde – ausschließlich gegen die genannten Gefahren versichert.
  • Prüfen Sie bitte, ob die gewählte Versicherungssumme ausreichend bemessen ist. Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert liegt eine Unterversicherungvor und der Versicherer kann im Leistungsfall die Versicherungsleistung im Verhältnis Versicherungswert zu Versicherungssumme kürzen. Dies gilt nicht, soweit ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist oder für Versicherungssummen auf Erstes Risiko. Die Entschädigung ist hierbei üblicherweise auf die Versicherungssumme begrenzt.
  • Informieren Sie uns, wenn die Versicherungssumme angepasst werden muss, weil sich beispielsweise durch Neuerwerb der Versicherungswert erhöht hat.
  • Prüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob die Versicherungssumme noch ausreichend bemessen ist.
  • Beachten Sie bitte gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften, insbesondere in der gewerblichen Feuerversicherung die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der elektrischen Anlagen sowie die Einhaltung der Vorschriften zur Brandverhütung (z.B. Ausstattung mit Feuerlöschern, Einhaltung von Rauchverboten, Rauchmelderpflicht für Privathaushalte).
  • Zeigen Sie einen Leerstand oder eine Nutzungsänderung unverzüglich an.
  • Sorgen Sie dafür, dass vertraglich vereinbarte Einbruchdiebstahlsicherungen angewandtwerden und funktionstüchtig sind.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie den Schaden auch der Höhe nach nachweisen müssen. Wir empfehlen daher – insbesondere bei höherwertigen Gegenständen – die Aufbewahrung  von Anschaffungsrechnungen oder Fertigung anderer geeigneter Nachweise (Fotos).
  • In der gewerblichen Leitungswasserversicherung gilt für Vorräte, welche in Räumen unter Erdgleiche gelagert werden, regelmäßig eine Lagerhöhe von mind. 20 cm.
  • Beachten Sie weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
  • Geben Sie uns unverzüglich Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen oder Risikoerhöhungenergeben. Insbesondere erachten wir es in der gewerblichen Haftpflichtversicherung für sehr wichtig, dass Sie die jährlichen Risikofragebögen korrekt und vollständig ausgefüllt an uns hergeben.
  • Da Sie nach gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt haften, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob dieHöhe der Deckungssumme und vereinbarte Sublimits (verringerte Deckungssummen für einzelne Deckungsinhalte) ausreichend bemessen sind.
  • Sollten Sie mit Ansprüchen konfrontiert werden, welche eine Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers begründen oder begründen könnten, informieren Sie uns umgehend, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Wir bitten Sie insbesondere, ohne Zustimmung des Versicherers keine Haftpflichtansprüche anzuerkennen und auch keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche zu beauftragen.
  • Beachten Sie bitte, dass Versicherungsschutz ausschließlich für die vereinbarten Leistungsarten besteht. Wir empfehlen dringend, sich vor Inanspruchnahme anwaltlicher Leistung vom Versicherer eine Deckungszusage einzuholen.
  • Soweit Sie direkt einen Anwalt beauftragen, empfehlen wir Ihnen mit diesen verbindlich zu vereinbaren, dass dieser erst tätig wird, wenn eine schriftliche Kostenzusage des Versicherers vorliegt und Sie über etwaige Kosten, welche die Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt, informiert.
  • Viele Rechtsschutzversicherer bieten zwischenzeitlich auch eine kostenfreie telefonische Rechtsberatung mit an.
  • Der Versicherungsschutz beginnt meist für behauptete Rechtsverstöße, die nach Vertragsabschluss und einer etwaigen zusätzlichen Wartezeit von 3 Monaten eintreten.

Verhalten im Schadenfall

gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
  • Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollte dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht!

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Informieren Sie die Feuerwehr, sofern es sich um einen größeren Brand gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache den Brandherd.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagsstelle des Blitzes (sofern erkennbar).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die beschädigten Sachen Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Erwarten Sie, dass Ihnen aus dem Schaden an Ihrer Anlage ein Minderertrag oder gar ein Ertragsausfall entsteht, fügen Sie bitte Kopien der Abrechnungen Ihrer Einspeise-vergütungen der letzten zwölf Monate sowie ursprüngliche Ertragsprognosen bzw. Gutachten Ihren Schadenunterlagen an den Versicherer bei.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuleitung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasungen, etc.).
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw. sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei, als auch uns bzw. dem Versicher ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle abhanden gekommenen oder möglicherweise beschädigten und zerstörten Sachen aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Ergänzungen an einer Stehlgutliste meist nicht akzeptiert werden.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Markieren Sie die erreichten Wasserstände und fotografieren Sie Wände und beschädigte Gegenstände.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen (Abpumpen des Wasser, Reinigung und Trockung von Geäude und beschädigten Gegenständen) um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Lassen Sie Sie elektrische Geräte zur eigenen Sicherheit überprüfen bevor diese wieder in Gang gesetzt werden.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Sofern möglich, bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen des Kellers Gebäudes, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonst Unterspülung oder Aufschwemmung drohen und Risse im Mauerwerk entstehen können oder sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden kann.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück
  • Ebenso die Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige mit der Tagebuchnummer der Polizei und der Anschrift der aufnehmenden Stelle
  • Reichen Sie den Erstanschaffungsbeleg des Fahrrades ein
  • Reichen Sie ALLE Schlüssel von der Fahrradsicherungsanlage ein (z. B. Schloss)
  • Melden Sie das „Abhandenkommen“ dem örtlichen Fundbüro und fragen nach ca. 3 Wochen nach.
  • Ist kein Original-Anschaffungsbeleg vorhanden, reichen Sie eine Zweitschrift ein oder Fotos / Gebrauchsanweisung, Fahrradpass etc.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück
  • Reichen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens ein
  • Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos an
  • Ebenso die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft
  • Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich)

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Geschädigter professionell handeln.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei.
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer.
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag fertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein.
  • Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, können Sie in der Regel einen Gutachter beauftragen. Wir empfehlen hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Bei Wildunfällen holen Sie bitte eine "Wildbescheinigung" vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion ein
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei geleasten Kfz, oder wenn ein Sicherungsschein besteht, informieren Sie bitte auch den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Sofern das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, ist dies vorher mit dem Versicherer abzustimmen!

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Melden Sie einen eingetretenen Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Lassen Sie sich folgende Unterlagen aushändigen: ärztlicher Bericht, Entlassungsbericht, Bescheinigung Krankenhausaufenthalt (mit Diagnose)
  • Auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle sollten gemeldet werden.
  • Sollten durch einen Unfall Dauerschäden verbleiben, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von 12 Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich zu erheben.
  • Sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde (auch Tiere oder Kfz von Dritten), sollte der Unfallverursacher in jedem Fall unverzüglich seine Haftpflichtversicherung informieren und Sie selbst entsprechende Haftpflichtansprüche stellen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Füllen Sie die Schadenanzeige unverzüglich vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück
  • Fertigen Sie Fotos an, die eine Beschädigung erkennen lassen sowie die Gegebenheiten der Baustelle wiedergeben
  • Reichen Sie ein Leistungsverzeichnis / Erstangebot für die beschädigten Sachen ein
  • Reichen Sie Kostenvoranschläge zur Schadenbeseitigung ein

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

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